Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für B2B-Dienstleistungen im Bereich Prozess- und Projektmanagement, Business Excellence und Notion
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Carmen Linzner, Einzelunternehmerin, Bogenweg 19, 8431 Gralla (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kundin“).
- Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern werden nicht geschlossen.
- Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Auftragnehmerin, insbesondere für:
- individuelle Notion-Setups und deren Umsetzung,
- Prozessanalyse und Prozessoptimierung,
- Beratung im Bereich Prozess- und Projektmanagement,
- Workshops, Schulungen und Masterclasses, insbesondere zum Thema Business Excellence, Projekt- und Prozessmanagement und Notion,
- sowie sonstige im jeweiligen Angebot vereinbarte Leistungen.
- Abweichende Vereinbarungen im individuellen Angebot gehen diesen AGB vor
§ 2 Vertragsabschluss
- Grundlage des Vertrags ist das Angebot der Auftragnehmerin. Das Angebot enthält insbesondere den vereinbarten Leistungsumfang und den dafür zu entrichtenden Pauschalpreis.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch die Kundin zustande.
- Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung.
- Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.
§ 3 Leistungsumfang
- Die Auftragnehmerin erbringt die im jeweiligen Angebot konkret vereinbarten Leistungen.
- Bei individuellen Notion-Setups umfasst die Leistung insbesondere die Analyse der vereinbarten Anforderungen, die Konzeption sowie die technische Umsetzung der vereinbarten Strukturen innerhalb des von der Kundin bereitgestellten Notion-Workspaces.
- Die konkrete Ausgestaltung des Notion-Setups richtet sich nach den im Angebot bzw. im Rahmen der Projektabstimmung vereinbarten Anforderungen.
- Die Auftragnehmerin schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Kundin.
- Leistungen, Änderungen oder Erweiterungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind nicht vom vereinbarten Pauschalpreis umfasst und können gesondert angeboten und verrechnet werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten der Kundin
- Die Kundin stellt der Auftragnehmerin alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und sonstigen Inhalte rechtzeitig zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
- Bei Notion-Projekten stellt die Kundin den erforderlichen Notion-Workspace zur Verfügung und gewährt der Auftragnehmerin Zugriff auf jene Bereiche, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
- Die Kundin ist dafür verantwortlich, dass die von ihr bereitgestellten Informationen und Inhalte vollständig, richtig und aktuell sind und dass sie zur Nutzung bzw. Weitergabe an die Auftragnehmerin berechtigt ist.
- Verzögerungen, die durch eine verspätete, unvollständige oder fehlende Mitwirkung der Kundin entstehen, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Termine können sich entsprechend verschieben.
§ 5 Notion und sonstige Drittanbieter
- Bei der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Notion nutzt die Auftragnehmerin die von der Kundin bereitgestellte Notion-Umgebung.
- Die Auftragnehmerin ist nicht Betreiberin von Notion und hat keinen Einfluss auf dessen technische Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung, Änderungen, Einschränkungen oder Einstellung einzelner Funktionen.
- Die Auftragnehmerin übernimmt daher keine Garantie dafür, dass das erstellte Notion-Setup dauerhaft und uneingeschränkt mit sämtlichen zukünftigen Versionen oder Änderungen von Notion funktioniert.
- Entsprechendes gilt für sonstige von der Kundin eingesetzte Drittanbieter, soweit deren Leistungen für die Nutzung oder Funktionsweise des erstellten Setups relevant sind.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Die umsatzsteuerliche Behandlung der vereinbarten Vergütung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Je nach Angebot erfolgt die Zahlung entweder als Einmalzahlung oder in zwei vereinbarten Raten.
- Die konkreten Zahlungsfristen und gegebenenfalls die Fälligkeit der einzelnen Raten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung.
§ 7 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie gesetzlich zulässige Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
- Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin nach vorheriger angemessener Fristsetzung berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
- Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte bleibt unberührt.
§ 8 Stornierungen durch den Kunden / die Kundin:
- Die Kundin kann einen bereits erteilten Auftrag vor Beginn des Kick-off-Workshops stornieren. In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtbetrags fällig.
- Erfolgt die Stornierung nach Beginn des Kick-off-Workshops und vor der Übergabe des vereinbarten Arbeitsergebnisses, werden 70 % des vereinbarten Gesamtbetrags als Vergütung fällig.
- Erfolgt die Stornierung nach der Übergabe des vereinbarten Arbeitsergebnisses, wird der gesamte vereinbarte Gesamtbetrag (100 %) fällig.
- Bereits geleistete Zahlungen werden auf die jeweils geschuldete Vergütung angerechnet. Eine darüber hinausgehende Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen findet nicht statt.
- Als Übergabe gilt die Bereitstellung des vereinbarten Notion-Setups zur Nutzung durch die Kundin.
- Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.
§ 9 Übergabe, Supportphase und Abnahme von individuellen Notion-Setups
- Nach Fertigstellung des vereinbarten Notion-Setups erfolgt die Übergabe an die Kundin.
- Zwischen der Übergabe und dem vereinbarten Abschluss-Call besteht eine Supportphase von grundsätzlich 4 Wochen, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Während dieser Supportphase kann die Kundin Fragen zum vereinbarten Setup stellen und im vereinbarten Umfang Rückmeldungen geben.
- Die Supportphase dient insbesondere dazu, das erstellte Setup im praktischen Arbeitsalltag zu erproben und offene Punkte innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs zu klären.
- Die Abnahme des Notion-Setups erfolgt automatisch mit der Durchführung des Abschluss-Call, der spätestens 6 Wochen nach der Notion-Übergabe stattfindet.
- Nach dem Abschluss-Call gilt die vereinbarte Leistung als vollständig erbracht.
- Nach dem Abschluss-Call bestehen keine Ansprüche auf kostenlose Änderungen, Anpassungen, Erweiterungen, Wartungs- oder Supportleistungen.
- Änderungen oder Erweiterungen nach dem Abschluss-Call können jederzeit separat beauftragt und gegen gesonderte Vergütung erbracht werden.
§ 10 Datensicherung und Ausfallsicherheit
- Die Kundin ist für die Sicherung ihrer Daten und Inhalte, insbesondere für die Durchführung des Exports ihres Notion-Workspaces, selbst verantwortlich.
- Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien der Daten der Kundin anzufertigen oder dauerhaft aufzubewahren.
- Die Kundin ist dafür verantwortlich, ihre Daten und ihren Notion-Workspace so zu verwalten, dass eine angemessene Datensicherung und Wiederherstellung gewährleistet ist.
- Die Auftragnehmerin haftet nicht für Datenverluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die Kundin keine ausreichenden Sicherungskopien erstellt hat, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Datenschutz und personenbezogene Daten
- Die Kundin ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in ihrem Unternehmen und insbesondere für die Entscheidung verantwortlich, welche personenbezogenen Daten sie in Notion oder anderen von ihr eingesetzten Systemen verarbeitet, zu welchen Zwecken diese verarbeitet werden und auf welcher datenschutzrechtlichen Grundlage dies erfolgt.
- Die Kundin stellt sicher, dass die Verarbeitung der von ihr in den von ihr bereitgestellten Systemen gespeicherten personenbezogenen Daten rechtmäßig erfolgt und dass die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies umfasst insbesondere die Information betroffener Personen, die erforderlichen Einträge und Hinweise in der Datenschutzerklärung, die Prüfung der Zulässigkeit des Einsatzes von Notion und sonstigen Drittanbietern sowie den Abschluss erforderlicher Auftragsverarbeitungsverträge mit diesen Anbietern.
- Im Rahmen der Erbringung ihrer Leistungen kann die Auftragnehmerin Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, die von der Kundin in ihrem Notion-Workspace oder anderen für die Leistungserbringung bereitgestellten Systemen gespeichert wurden. Ein solcher Zugriff kann insbesondere im Rahmen der Einrichtung, Prüfung, Anpassung und des Supports des vereinbarten Setups erfolgen.
- Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag der Kundin verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Der AVV regelt die konkreten datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien.
- Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen und, soweit ein AVV erforderlich ist, auf Grundlage und nach Maßgabe dieses AVV. Die Auftragnehmerin ist insbesondere nicht berechtigt, die ihr zugänglich gemachten personenbezogenen Daten für eigene Zwecke zu verwenden.
- Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechts- oder Datenschutzberatung. Insbesondere ist sie nicht dafür verantwortlich, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von der Kundin eingesetzten Prozesse, Systeme oder Datenverarbeitungen zu prüfen oder die Kundin bei der Erstellung oder Anpassung ihrer Datenschutzerklärung, der Auswahl geeigneter Rechtsgrundlagen, der Festlegung von Löschfristen oder beim Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Drittanbietern rechtlich zu beraten.
- Die Kundin stellt der Auftragnehmerin nur jene Zugriffsrechte und personenbezogenen Daten zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlich sind. Die Kundin ist insbesondere dafür verantwortlich, der Auftragnehmerin keine personenbezogenen Daten zugänglich zu machen, deren Einsichtnahme für die vereinbarte Leistung nicht erforderlich ist.
- Die Kundin ist für die Einrichtung und Verwaltung der Zugriffsberechtigungen in ihrem Notion-Workspace verantwortlich, soweit die entsprechende Einrichtung nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
- Die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten der Parteien richten sich im Übrigen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und – soweit erforderlich – nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 12 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
- Sämtliche von der Auftragnehmerin entwickelten Methoden, Konzepte, Prozesse, Frameworks, Vorlagen, Templates, Strukturen, Arbeitsweisen, Schulungsunterlagen und sonstigen Inhalte bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Kundin erhält an den individuell für sie erstellten Arbeitsergebnissen die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte.
- Durch die Beauftragung werden insbesondere keine Rechte an den zugrunde liegenden Methoden, Konzepten, Frameworks, Templates oder sonstigem Know-how der Auftragnehmerin übertragen.
- Eine Weitergabe, Vervielfältigung, gewerbliche Nutzung oder Überlassung von Templates, Konzepten oder sonstigen Arbeitsergebnissen der Auftragnehmerin an Dritte zu deren eigener Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig, soweit eine solche Nutzung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, ihr allgemeines Know-how, ihre Methoden und Erfahrungen auch für andere Kundinnen und Kunden einzusetzen.
§ 13 Haftung
- Die Auftragnehmerin haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
- Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird gegenüber unternehmerischen Kundinnen – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Soweit eine Haftung der Auftragnehmerin besteht, ist diese – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Gesamtvergütung beschränkt.
- Die Haftungsbeschränkung gemäß Abs. 3 gilt nicht für Personenschäden sowie für Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige reine Vermögensschäden ausgeschlossen.
- Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Schäden oder Nachteile, die darauf zurückzuführen sind, dassa) von der Kundin bereitgestellte Informationen, Daten oder Inhalte unrichtig, unvollständig oder nicht aktuell sind,b) die Kundin ihre Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt,c) die Kundin das übergebene Notion-Setup oder darin enthaltene Strukturen nach der Übergabe selbst oder durch Dritte verändert,d) Notion oder andere von der Kundin eingesetzte Drittanbieter nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind, Funktionen ändern, einstellen oder technische Änderungen vornehmen,e) Daten aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung durch die Kundin verloren gehen,f) die Kundin das erstellte Setup entgegen den vereinbarten Vorgaben oder außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs verwendet.
- Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie dafür, dass die erbrachten Leistungen einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Umsatzentwicklung, eine bestimmte Zeit- oder Kostenersparnis oder sonstige wirtschaftliche Vorteile erzielen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten, soweit gesetzlich zulässig, auch für Personen, deren sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedient.
- Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
§ 14 Vertraulichkeit
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
- Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und – soweit zulässig – des UN-Kaufrechts.
- Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.